„Bei Partnerinnentötungen werden zwei von drei Tätern wegen Totschlags verurteilt. Die Verurteilung als Mord ist damit der seltenere Ausgang der Strafverfahren.
Im Vergleich zu Männern, die eine andere Person als die (ehemalige) Partnerin getötet haben, zeigt sich, dass diese häufiger wegen Mordes verurteilt werden als Täter einer Partnerinnentötung“ (essay_habermann_fin.pdf (koerber-stiftung.de), S.4)
Julia Habermann will mit ihrer Dissertation die Öffentlichkeit auf ungerechte Sanktionierungen von Femiziden aufmerksam machen und insbesondere Jurist:innen schulen und sensibilisieren, dass geschlechtsbezogene Gewalt dem Femizid oft vorausgeht und im Straf- und Familienrecht zu wenig Beachtung erfährt. Klick!